Die Fakten über Vermögenssteuern in Österreich und im internationalen Vergleich

Der Neustart der Bundesregierung hat bisher nichts Neues, sondern viel mehr Altes gebracht: Statt die Staatsausgaben auf ein international verträgliches Maß zurückzuführen und die Strukturen (Pensionen, Gesundheit, öffentliche Verwaltung, Bildung) an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen, wird über neue, zusätzliche und wachstumsschädliche Steuern diskutiert: Österreich hebe angeblich im OECD-Vergleich die niedrigsten Vermögenssteuern ein. Diese Aussage hält einer Prüfung nicht Stand – gleichzeitig wird verschwiegen, dass Österreichs Steuer- und Abgabenquote weit über dem OECD- und EU-Schnitt liegt.

  • Österreich hat die fünfthöchste Steuer- und Abgabenquote in der EU (44,1 Prozent des BIP 2015) – der EU-Durchschnitt liegt bei 40 Prozent des BIP.
  • Gemessen am BIP hält Österreich bei der „Kapitalbesteuerung insgesamt“ innerhalb der EU28 den 13-höchsten Rang – mit 6,6 Prozent des BIP liegt die österreichische Kapitalbesteuerungsquote lediglich um 0,1 Prozentpunkte tiefer als der Schnitt aller EU28-Staaten.
  • Österreich weist mit 52 Prozent die vierthöchste Belastung von Unternehmen durch Steuern und Abgaben in Europa aus.

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Warum ein internationaler Vergleich zum Thema Vermögenssteuern hinkt? Es werden unterschiedliche Daten miteinander verglichen.

  1. Unterschiedliche Steuersysteme: Hohen Vermögenssteuern in anderen Ländern stehen oft weitaus niedrigere Ertragssteuern gegenüber (z.B. Grenzsteuersatz in den USA: 35 Prozent). Das heißt, der Vermögensaufbau wird geringer besteuert als in Österreich, dafür aber das Halten und Vererben des Vermögens höher.
  2. Äpfel werden mit Birnen vergleichen: In einigen Staaten werden Gebühren (u.a. Müll-, Wasser- und Abwassergebühren, etc.) zu den Einnahmen aus Vermögenssteuern gezählt, während andere Länder diese anderen Steuergruppen (z.B. „Produktionsabgaben“) zuweisen. Eine höhere Besteuerung der Vermögenssubstanz in anderen Staaten ist meist auf höhere Grundsteuern (rund 60 Prozent des gesamten Vermögensteueraufkommens) zurückzuführen.
  3. Österreich nicht Letzter bei Vermögenssteuern: Würden beispielsweise Gebühren zu den Vermögenssteuern gezählt, beliefe sich der Anteil von Vermögenssteuern am BIP in Österreich auf 1,9 Prozent – statt der oftmals zitierten 0,8 Prozent. Damit ist Österreich nicht im unteren Drittel der untersuchten Staaten und schon gar nicht Letzter, sondern im Mittelfeld.

Könnte man durch Vermögenssteuern den Faktor Arbeit entlasten?

  • Österreich liegt bei den Einnahmen der Sozialversicherung 7,9 Prozentpunkte über dem OECD-Schnitt. Im Gegensatz dazu liegt Österreich bei den Vermögenssteuern nur ein Prozentpunkt unter dem Durchschnitt. Das heißt: selbst wenn die Vermögenssteuern auf OECD-Durchschnitt angehoben würden, ist eine nachhaltige Entlastung des Faktors Arbeit dadurch nicht möglich. Statt neuer Steuern muss Österreich die Staatsausgaben senken.
  • Eine sogenannte Vermögenssteuer müsste zudem tief in den Mittelstand wirken, um ein relevantes Volumen zur Entlastung des Faktors Arbeit zu schaffen.

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Fünf Gründe, die gegen Vermögenssteuern sprechen:

  1. Zusätzliche Belastungen für den Mittelstand: Will eine Vermögenssteuer ein relevantes Steueraufkommen erzielen, wird sie auf zwei Kerngruppen abzielen: Unternehmen und den Mittelstand.
  2. Zusätzliche Bürokratie: Die Bewertung von Privatvermögen und damit die Einhebung von Vermögenssubstanz ist nur mit hohem Bürokratischem Aufwand möglich und widerspricht auch dem Grundsatz des Datenschutzes.
  3. Wachstumsbremse und Arbeitsplatzkiller: Geht man von einer Vermögenssteuer im Ausmaß von einer Milliarde Euro aus, die die Finanzierungskosten der Unternehmen im selben Ausmaß erhöht, ergibt sich laut IHS-Simulation ein langfristiger Rückgang des jährlichen BIP um 0,65 Prozent. Die Investitionen sinken dabei um 1,25 Prozent und die Beschäftigung fällt um 0,24 Prozent geringer aus.
  4. Doppel- bis Mehrfachbesteuerung – Österreich hat schon genug Steuern: Einkommen, das bereits einkommenssteuermäßig erfasst wurde (ESt, KESt seit 1994, Wertpapier-KESt seit 2011, ESt auf Veräußerungsgewinne bei Liegenschaften seit 2012) sollte nicht noch einmal nachträglich einer zusätzlichen Besteuerung unterliegen.
  5. Enteignung: Die Vermögenssteuer wird zur Substanzsteuer, wenn tatsächlich kein ausreichender Gewinn erwirtschaftet wird. Somit ist eine Besteuerung der Vermögenssubstanz ohne Erträge eine de facto Enteignung.