IV präsentiert 7 Vorschläge zum Stopp der Regulierungswut

Bürokratielast und Überregulierung sind einer der größten Hemmschuhe für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Gleichzeitig ist Entbürokratisierung die intelligenteste Form des Sparens. Die Industriellenvereinigung (IV) hat sieben Bereiche definiert, in denen kurz- und mittelfristig wirksame Schritte gesetzt werden müssen.

Auch die von der Bundesregierung eingesetzte Aufgaben- und Deregulierungs-kommission hat bereits im Juni 2015 zahlreiche Maßnahmen aufgezeigt – nun braucht es die Bündelung und rasche Umsetzung der Maßnahmen in einem Sammelgesetz.

Entbürokratisieren jetzt - IV-Kampagne
Foto: IV

1. Gesetzeswildwuchs eindämmen
Die wichtigsten Bundessteuergesetze wurden in den vergangenen 16 Jahren 422 Mal novelliert. Das entspricht etwa 26 Gesetzesänderungen pro Jahr, also jede zweite Woche! Die österreichischen Unternehmen müssen im Durchschnitt 166 Stunden pro Jahr für Steuererklärungen aufwenden bei einer gesamten Steuerbelastung (inklusive Lohnsummen- und Produktionsabgaben) von 52,4 Prozent des Gewinns. In der Schweiz sind es 63 Stunden bei einer gesamten Steuerbelastung von 29,1 Prozent des Gewinns.

Lösung
Jahressteuergesetz“ verankern. Mit ausreichenden Begutachtungsfristen (6 Wochen) und Vorlaufzeiten (Beschlussfassung vor Sommer, Inkrafttreten zum 1.1. des Folgejahres).

2. Betriebsanlagengenehmigungen erleichtern
Betriebsanlagengenehmigungen sind für Unternehmen mit überdurchschnittlich hohem zeitlichem und monetärem Aufwand verbunden. Ein Grund dafür ist das Auseinanderfallen der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern.

Lösung

  • Einrichtung von One-Stop-Shops bei Betriebsanlagengenehmigungen und Genehmigungen für Energieinfrastrukturen.
  • Den Unternehmen das Recht auf nichtamtlichen Sachverständigen einräumen.
  • Digitale Übermittlung. Möglichkeit für Unternehmen, sämtliche Unterlagen digital an die zuständige Behörde übermitteln zu können.
  • Beseitigung der Kompetenzzersplitterung bei überregionalen Infrastrukturprojekten. Der Bund soll eine Rahmenkompetenz erhalten, Bestimmungen über Planungsmaßnahmen der überörtlichen und kommunalen Raumplanung zu regeln.
  • Ein Bundesraumordnungsgesetz für strategische Projekte im nationalen oder transnationalen Interesse mit genereller Flächenfreihaltung.

3. Finanzverwaltung modernisieren
Amtliche Bescheinigungen zu erlangen ist langwierig und zeitintensiv. Auch die mehrmalige Übermittlung der gleichen Unterlagen an das Finanzamt ist unökonomisch. Rechtsgeschäftsgebühren sind ein praktisch einzigartiger österreichischer Anachronismus.

Lösung

  • Erweiterung der FinanzOnline-Funktionen. Beilagen zur Steuererklärung sowie Jahresabschluss bzw. Prüfberichte sollen elektronisch über FinanzOnline miteingebracht werden können. Zusätzlich sollte FinanzOnline dahingehend erweitert werden, dass auch Meldungen generell elektronisch übermittelt werden können.
  • Elektronische, automationsunterstützte Ausfertigung amtlicher Bescheinigungen ermöglichen.
  • Rechtsgeschäftsgebühr ersatzlos streichen.
  • Entfall der Veröffentlichungsverpflichtung im Amtsblatt der Wiener Zeitung, da nicht mehr zeitgemäß. Eine elektronische Veröffentlichung ist ausreichend.

4. Arbeitszeitregelungen praxisgerecht gestalten
Es besteht dringender Änderungs- und Modernisierungsbedarf, um geeignete Arbeitszeitmodelle in einer sich ständig verändernden Arbeitswelt zu schaffen.

Lösung
Modernisierung der Arbeitszeitregelungen. In einem ersten Schritt muss bei Gleitzeit auf zwölf Stunden Maximaltagesarbeitszeit angehoben werden. Dabei soll insgesamt nicht mehr gearbeitet, sondern nur ermöglicht werden dann zu arbeiten, wenn Arbeit anfällt!

5. Verwaltungsstrafrecht überarbeiten
Eine Nebeneinanderverhängung von Strafen führt am Ende oft zu unverhältnismäßig hohen Strafen. Dies kann schnell ein existenzbedrohendes Ausmaß für Betriebe erreichen.

Lösung
Kumulationsprinzip abschaffen. Die Bundesregierung hat die Abschaffung des Kumulationsprinzips beim Reformdialog Verwaltungsvereinfachung vereinbart.

6. Doppelbesteuerung beseitigen
Die ausländischen Zahlungsströme, die nach Österreich gezahlt werden, sind ein Anwendungsbereich für ausländische Quellensteuern. Diese sind nur beschränkt auf die österreichische Steuer anrechenbar. Dies stellt eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung dar.

Lösung 
Zeitlich unbegrenztes Vortragsrecht schaffen. Dies gilt für nicht angerechnete Steuern und wäre daher bereits aufgrund des Leistungsfähigkeitsprinzips geboten.

7. Zwischenausschüttung im GmbH-Recht ermöglichen
Derzeit kann lediglich der sich aus dem Jahresabschluss ergebende Bilanzgewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

Lösung 
Zwischenausschüttungen aus dem Gewinn der laufenden Rumpfperiode zulassen.