Im Rahmen nicht nur steuerpolitischer Diskussionen wird oft behauptet, dass Arbeitnehmer und Konsumenten zwei Drittel des Abgabenaufkommens erbringen, Unternehmen hingegen durch ihre Gewinnsteuern nur einen geringen Beitrag zum öffentlichen Haushalt leisten.
Auch wird behauptet, dass die Unternehmenssteuerleistung im Zeitverlauf nachgelassen hätte. Dafür werden neben der Gruppenbesteuerung sowie der Senkung des KÖSt-Satzes im Zuge der Steuerreform 2004/2005 von 34% auf nunmehr 25% und auch Steuergestaltungsmöglichkeiten „der Großkonzerne“ verantwortlich gemacht.
Die Behauptung, dass Unternehmen nur einen geringen Beitrag zum öffentlichen Haushalt leisten, ist falsch.
Tatsächlich haben die Unternehmen im Jahr 2015 mindestens 44,1 Mrd. Euro an Steuern und Abgaben geleistet. Neben der KÖSt haben Unternehmen 37,7 Mrd Euro geleistet. Dazu kommen noch weitere Abgabenleistungen die zurzeit in den Statistiken nur unzureichend erfasst sind (mindestens 1,5 Mrd. EUR).
Zu den Unternehmenssteuern im Einzelnen (vgl. Tabelle auf Seite 4 und 5 im PDF):
Bei den Unternehmenssteuern werden oftmals nur die Gewinnsteuern der Kapitalgesellschaften (6,4 Mrd. Euro) betrachtet und auf die Steuerleistung von Personenunternehmen und Einzelunternehmen und auf die KESt auf Dividenden „vergessen“:
Andere Abgaben (sogenannte Lohnsummenabgaben), wie Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag zum FLAF, Wohnbauförderungsbeitrag, die ebenfalls wichtige Unternehmensabgaben darstellen, werden in diesen Vergleichen gerne ausgeklammert oder fälschlich der Belastung der Arbeitnehmerseite zugeschlagen (da es sich funktional auch um Steuern des „Faktor Arbeit“ handelt), obwohl diese Abgaben nicht von den Arbeitnehmern sondern von den Unternehmen geleistet werden:
Darüber hinaus existiert noch eine Reihe von weiteren Abgaben z.B. auf Verbrauchssteuerebene. Laut Eurostat schultern die heimischen Unternehmen etwa 60 Prozent des Energieabgabenaufkommens (inkl. Treibstoffe) – und das trotz der Energiesteuerdeckelung. Das heißt, die Unternehmen zahlen mehr Energieabgaben als die Haushalte: Beitrag der Unternehmen 2015: an Mineralölsteuer 2,5 Mrd. Euro, an Energieabgaben 560 Mio. Euro.
Zudem leisteten die Unternehmen weitere diverse Abgaben (wie Bankenabgabe; Konzessionsabgabe bestimmte Gebühren etc.).
Zuletzt existieren zusätzlich andere Gebühren wie Mauten, und andere Abgaben die in den herangezogenen Aufkommensstatistiken nicht aufscheinen, da es sich volkswirtschaftlich nicht (mehr) um öffentliche Abgaben handelt:
Wenn die Steuerleistung der Unternehmen nachgelassen hätte, dann wäre auch zu erwarten, dass langfristig der Anteil des Unternehmenssteueraufkommens am Abgabenaufkommen des Staates insgesamt rückläufig wäre beziehungsweise gemessen an der Wirtschaftsleistung (dem BIP) sinkt.
Doch das ist nicht der Fall, zumindest nicht, wenn man die Entwicklung des Abgabenaufkommens der letzten 27 Jahre (Zeitraum 1988 bis 2015) betrachtet:
Die Abgabenleistung der Unternehmen (ertragsabhängige- sowie ertragsunabhängige Abgaben) als auch die Lohnsteuer stieg deutlich stärker, nämlich jeweils um das 3,4-fache.
Unternehmenssteueraufkommen (ertragsabhängige- sowie ertragsunabhängige Abgaben) im Vergleich zum Lohnsteueraufkommen
Langfristig gesehen (1988 bis 2015) ist das Aufkommen durch Unternehmenssteuern (Gewinn- und gewinnunabhängige Steuern) seit 1988 stärker gewachsen als das BIP (welches um das 2,8-fache stieg); und haben sich ähnlich stark entwickelten wie das Lohnsteueraufkommen.
Auffällig ist dabei, dass sich die Gewinnsteuern aller Unternehmen (d.h. Personen- und Kapitalgesellschaften) - und die Lohnsteuer im Zeitraum 1988 bis 2015 sich von der Aufkommensdynamik her exakt gleich stark entwickelten. Selbst unter Hinzuziehung gewinnunabhängiger Steuern (Kommunalsteuer, FLAF-DB, der 1994 abgeschafften Vermögensteuer usw.), die im Zeitverlauf eine etwas geringere Dynamik aufwiesen ändert sich dieses Bild nur marginal.
Während die Gewinnsteuern der Kapitalgesellschaften (KÖSt, Dividenden-KESt und die 1994 abgeschaffte Gewerbesteuer) im Zeitraum 1988 bis 2015 um gut das fünffache gestiegen ist, stieg die Lohnsteuer lediglich um das Dreifache und das BIP um das 2,8-fache. Und das obwohl im Jahr 1994 eine Gewinnsteuer (die Gewerbesteuer) abgeschafft wurde, der Körperschaftsteuersatz durch die Reform 2004/2005 auf 25 Prozent abgesenkt wurde und in dieser Reformetappe auch die Gruppenbesteuerung eingeführt wurde.
Weitere Infos finden Sie im PDF
Kontakt: Michael Oliver/IV
8. April 2016