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Explodierende Energiepreise werden Arbeitsplätze kosten – Jetzt handeln!

Kärntner Wirtschaft fordert dringend Maßnahmen gegen die extrem steigenden Energiekosten. Die Betriebe stehen mit dem Rücken an der Wand.

Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung Kärnten sind in engem Kontakt mit Unternehmen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die durch ein Versagen der Energiemärkte hervorgerufene Explosion der Preise bei praktisch allen Energieträgern bringt immer mehr Betriebe in ernsthafte wirtschaftliche Probleme, die sich spätestens nach dem Jahreswechsel auch massiv auf dem Arbeitsmarkt auswirken werden, wenn nicht gegengesteuert wird. Egal welche Branche der Wirtschaft, egal wie hoch der Mitarbeiterstand, überall die gleiche Situation: Nicht selten 10fach höhere Energiekosten, die viele Betriebe regelrecht aus dem Markt katapultieren. Sukzessive laufen alte „günstige“ Energielieferverträge aus und kommen die Preiserhöhungen in der gesamten Wirtschaft an. Im Inland sinkt die Nachfrage, weil auch die Haushalte immer mehr unter der Inflation leiden, im Export muss man am internationalen Parkett mit Unternehmen konkurrieren, für die es keine Energiepreiserhöhungen gibt. Rund die Hälfte der Kärntner Arbeitsplätze hängt aber am Export!

 

Deshalb fordert die Kärntner Wirtschaft:

  • Rasche Entkoppelung des Gas- und Strompreises durch temporären Ausgleich beim Gaspreis (Extreme-Peak-Modell) und Begrenzung des Strompreises (Strompreis-Cap).
    Beim Extreme-Peak-Modell geht es im Wesentlichen darum, Extremspitzen beim Gaspreis auszugleichen, sprich ab einer gewissen Grenze staatlich zu subventionieren, um rasch für Entlastung zu sorgen und Planungssicherheit herzustellen.
    Der Strompreis-Cap soll über einen EU-weit akkordierten staatlichen Eingriff den Strompreis begrenzen und damit vom Gaspreis entkoppeln.
    Ebenfalls EU-weit soll auf Basis der bestehenden Merit Order ein Höchstpreis für Strom durchgesetzt werden, etwa indem der Gasverbrauch für Kraftwerke staatlich gestützt wird.
  • Liquiditätsstärkende Maßnahmen: Die von der Bundesregierung im Rahmen des so genannten Energiekostenzuschusses vorgesehenen Mittel müssen dringend auf 2,5 Mrd. Euro ausgeweitet werden. Zusätzlich braucht es staatliche Garantien zur Absicherung von Betriebsmittelkrediten sowie die Einführung eines Verlustrücktrags, der sich bereits in der Pandemie bewährt hat.
    Sofortige Rücknahme des „CO2-Preises“, der vorläufig auf 0,- Euro gestellt werden soll. Bei derart hohen Energiepreisen sind keine Lenkungseffekte im Sinne des Klimaschutzes nötig.
  • EU-Beihilfenrecht anpassen: Da geht es vor allem darum, dass angesichts der dramatischen Situation der Unternehmen Ausgleichsmaßnahmen im notwendigen Umfang sowohl beim Energiekostenzuschuss als auch bei der Strompreiskompensation (für alle betroffenen Sektoren) ermöglicht werden.