IV-GS Neumayer: Generelle FFP2-Maskenpflicht in Praxis nicht umsetzbar – Umfangreiche Präventionskonzepte und Testungen in Produktion
„Wir brauchen praktikable Lösungen, um die Corona-Ausbreitung einzudämmen und gleichzeitig die für unsere Versorgungssicherheit so entscheidende Produktion aufrechtzuerhalten. Die nun im Raum stehende generelle FFP2-Maskenpflicht wäre jedoch in der Praxis schlicht nicht umsetzbar, wenn daran die Konsequenz eines massiv verschärften Regimes für die Unterbrechungen des Maskentragens geknüpft wird. Hier braucht es zwingend eine vernünftige und praxisnahe Regelung mit Augenmaß – zumal die Industrie zu jenen Bereichen zählt, in denen bisher keine Clusterbildungen stattgefunden haben“, appelliert der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer, am heutigen Dienstag. Gerade die Unternehmen des produzierenden Bereichs und der damit verbundenen Sektoren hätten in den vergangenen Monaten mit Präventionskonzepten und einem hohen Test-Aufwand erhebliche Anstrengungen für Schutz und Sicherheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unternommen.
„FFP2-Masken sind in Produktionsbereichen nicht erforderlich, da diese regelmäßig ein entsprechendes Raumvolumen aufweisen, gut durchlüftet sind und in der Regel einer festen Arbeitsplatzzuteilung unterliegen, wodurch ein unkontrolliertes Begegnen ausgeschlossen ist“, so Neumayer, der zudem darauf verweist, dass eine solche Einschränkung den derzeit stabilsten Wirtschaftssektor in Österreich massiv treffen würde. „Die Unternehmen und ihre Beschäftigten brauchen Planungssicherheit und sinnvolle Rahmenbedingungen, damit sie das Land weiter durch die Krise tragen können. Kurzfristige und völlig überschießende Maßnahmen wären hier kontraproduktiv und eine Gefahr für den Aufschwung nach der Krise und Arbeitsplätze“, so der IV-Generalsekretär abschließend.