IV-GS Neumayer: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten – Unternehmen werden aber nach wie vor nicht alle Kosten ersetzt
„Die nun erzielten Verbesserungen beim Thema Sonderbetreuungszeit sind aus Sicht der Industrie zu begrüßen – wenn auch grundsätzlich ein Festhalten an der bewährten, einvernehmlichen Praxis zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf betrieblicher Ebene wünschenswert gewesen wäre“, so der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer, zum heute im Sozialausschuss des Nationalrates eingebrachten Abänderungsantrag zum Initiativantrag zur Sonderbetreuungszeit von vergangener Woche. So werde der Rechtsanspruch nun klar auf pandemiebedingte Ausfälle – etwa behördliche Schulschließungen – beschränkt, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen von genannten Ausfällen unverzüglich unterrichtet werden und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten alles Zumutbare für ein Zustandekommen der vereinbarten Arbeitsleistung zu unternehmen. „Diese Präzisierungen bedeuten nun mehr Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, betont Neumayer, der abschließend jedoch bedauert, „dass im Falle der Sonderbetreuungszeit den Unternehmen die Lohnnebenkosten nach wie vor nicht ersetzt und diese somit in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt werden.“