IV-GS Neumayer: Mindestmaß an Studienleistungen wichtiger Teil eines modernen, zeitgemäßen Studienrechts
„Die Novelle des Universitätsgesetzes leitet einen ersten richtigen und wichtigen Schritt in Richtung eines modernen, zeitgemäßen Studienrechts ein“, zeigt sich Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), anlässlich der heutigen Ankündigungen überzeugt. Die IV unterstütze viele der mit der Novelle verbundenen Zielsetzungen, wie die Steigerung der prüfungsaktiven Studien, die Verkürzung der Studiendauer sowie die Senkung der Drop-out-Raten. „Ein Mindestmaß an Studienleistungen einzufordern, begleitet von einem Unterstützungsangebot für Studierende, ist ein richtiger und zukunftsweisender Ansatz. Das fördert die Verbindlichkeit und Studierbarkeit“, so der IV- Generalsekretär. Die heimische Industrie weise seit jeher auf die Schlüsselrolle von exzellenten, leistungsorientierten Hochschulabsolventinnen und -absolventen hin, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Österreichs abzusichern. Aus Sicht der Industrie wäre daher ein höheres Mindestmaß an Studienerfolg durchaus wünschenswert gewesen. Denn ein öffentlich finanziertes Hochschulsystem könne sich eine hohe Drop-out-Rate nicht leisten.
„Mit den heutigen Ankündigungen wird sicherlich ein Kulturwandel in Bezug auf erfolgreiches Studieren an den heimischen Hochschulen eingeleitet – so weit, so gut“, stellt Neumayer klar. Um aber eine kontinuierliche und positive strategische Weiterentwicklung der heimischen Universitäten sicherzustellen und mehr Exzellenz zu schaffen, brauche es auch einen höheren Stellenwert für den Leistungsgedanken. „Dazu zählen beispielsweise auch die Einrichtung von Exzellenz- und Mentoring-Programmen, beginnend auf Bachelor-Ebene“, so der IV-Generalsekretär abschließend.