Europapolitik

Industrie zu Lieferkettengesetz: Dringender Appell an Vernunft und für praktikable Lösung

Praktikabilität und Berücksichtigung der unternehmerischen Realitäten im internationalen Handel bleiben auf der Strecke – Ausgestaltung muss realitätsnah und machbar sein

Ziel des europäischen Gesetzgebers ist es, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten entlang aller globalen Wertschöpfungsketten sicherzustellen. Unternehmen sollen gesetzlich verpflichtet werden, ihre gesamte Wertschöpfungskette auf die Einhaltung der Menschenrechte und auf Umweltschäden zu überprüfen und erforderlichenfalls Abhilfe zu schaffen. „Selbstverständlich befürwortet die Industrie die Intention, verantwortungsvolles und nachhaltiges Verhalten von Unternehmen in ihren internationalen Geschäftsbeziehungen zu fördern. Allerdings droht der vorliegende Entwurf zum Bürokratiemonster zu werden, der in entscheidenden Punkten an der wirtschaftlichen Realität vorbeigeht. Aus unserer Sicht hängt der Erfolg des Lieferkettengesetzes zur Verbesserung der Menschenrechts- und Umweltsituation davon ab, ob es so gestaltet ist, dass Unternehmen ihren Einfluss geltend machen und die Sorgfaltspflichten wahrnehmen können“, so Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung (IV) anlässlich der morgigen Abstimmung im Europäischen Parlament zur Richtlinie zu Corporate Sustainability Due Diligence (kurz: Lieferkettengesetz).

Ein europäisches Gesetz muss für Unternehmen auch umsetzbar und praktikabel sein und die Realität des internationalen Handels und der globalen Lieferbeziehungen berücksichtigen. Internationale Lieferketten dürfen und sollen nicht durch überschießende und realitätsferne Regelungen beeinträchtigt werden und so das unternehmerische Handeln nachhaltig gestört wird: „Unternehmen dürfen nur dort in die Pflicht genommen werden, wo sie auch einen direkten Einfluss auf ihre Lieferanten haben. Obligatorische Sorgfaltspflichten und die damit einhergehende Haftung müssen daher entlang der globalen Wertschöpfungskette sinnvoll begrenzt werden“, so Knill und meint weiter: „wir haben uns im Gesetzwerdungsprozess intensiv dafür eingesetzt, dass die Anliegen und Bedenken der Unternehmen, die über die Grenzen Europas hinweg tätig sind, verstanden werden und Berücksichtigung finden. Der europäische Gesetzgeber muss aufhören diese nachvollziehbaren Bedenken vom Tisch zu wischen und die unmittelbaren Folgewirkungen dieser Regelungen außer Acht zu lassen.“

„Wir appellieren an die Vernunft der politisch Verantwortlichen und Abgeordneten bei der morgigen Abstimmung die Regelungen entsprechend anzupassen. Der Erfolg des Lieferkettengesetzes muss sich daran messen, ob sich die Menschrechts- und Umweltsituation weltweit effektiv verbessert. Ein Gesetz, das nicht einhaltbar ist, ist kontraproduktiv. Leider ist gut gemeint nicht immer gut gemacht“, so Knill abschließend.