Gestern stellten die NEOS im Plenum mit den Stimmen der Freiheitlichen und Sozialdemokraten einen Fristsetzungsantrag zur Behandlung der Verlängerung der Strompreiskompensation, zusätzlich wurde ein entsprechender Entschließungsantrag der Freiheitlichen eingebracht. Seitens der Industrie gibt es wenig Verständnis für das Abstimmungsverhalten der Bundesregierung, wodurch dieses wichtige Thema im nächsten Wirtschaftsausschuss nicht behandelt wird. „Es ist enttäuschend, dass es ein zielgerichtetes Instrument, das die Wettbewerbsfähigkeit wichtiger Industrieunternehmen und damit Arbeitsplätze absichert, keine Unterstützung in der Regierung findet. Wir hoffen sehr, dass hier rasch noch eine Einigung im Sinne des Industriestandortes erfolgt“, so Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV).
Die Zeit zur Umsetzung für das Modell der Strompreiskompensation (SAG) wird laufend knapper, vor diesem Hintergrund fordert die Industrie abermals eine umgehende Verlängerung des Standortsicherungsinstruments. So sollen stromintensive Industrieunternehmen zielgenau im internationalen Wettbewerb unterstützt werden und Doppelbelastungen vermieden werden. Die Bundesregierung hat das Standortinstrument für 2022 gewährt, die Ausweitung bis 2030 ist aber nach wie vor ausständig und dringend umzusetzen, um bereits bestehende Wettbewerbsnachteile zu benachbarten Ländern zu beheben. "Österreich ist eines der ganz wenigen Länder in Europa, das keinen langfristigen Schutz gegen indirektes Carbon Leakage implementiert hat. Die ohnedies unter international hohen Energiepreisen leidende heimische Industrie braucht langfristige Planungssicherheit, die nur mit einem klaren Bekenntnis bis 2030 gegeben ist. Besonders jene Industrieunternehmen, die zur Dekarbonisierung auf Elektrifizierung setzen, geraten durch die fehlende Strompreiskompensation massiv unter Druck und warten nun bereits lange auf ein Bekenntnis der Bundesregierung", betont Christoph Neumayer, und meint weiter: „nun drängt die Zeit zur Umsetzung, um die entsprechenden Fristenläufe noch einhalten zu können.“
Das Modell der Strompreiskompensation gibt EU-Staaten seit 2013 die Möglichkeit, Unternehmen einen Teil der politisch verursachten indirekten CO2-Kosten zu erstatten, um vergleichbare Wettbewerbsbedingungen mit außereuropäischen Konkurrenten zu erlauben. Bereits 15 EU-Mitgliedstaaten – darunter Deutschland, Tschechien, Frankreich, Slowakei, Polen, Spanien oder Finnland – machen davon Gebrauch und haben das Instrument bereits für die nächsten Jahre, Großteils bis 2030, notifizieren lassen. Die IV fordert daher die rasche Verlängerung der Strompreiskompensation in Österreich, um die heimische Industrie langfristig zu stärken und wettbewerbsfähig zu halten.