Wirtschafts-, Finanzpolitik & Recht

Industrie begrüßt „Startschuss“ für Investitionsprämie

IV-Präs. Georg Knill: Wichtige Impulse für Investitionen und Arbeitsplätze – Vergebene Chance für breite Ökologisierung im automotiven Bereich als Wermutstropfen

„Konkrete Investitionsanreize sind wesentliche Impulse zur Überwindung der durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise und für die Rückkehr auf einen investitionsgetriebenen, nachhaltigen Weg in Richtung Wachstum und Arbeitsplätze. Insofern ist die Veröffentlichung der Richtlinie für die ab 1. September zu beantragende Investitionsprämie jedenfalls ein wichtiges Signal und sehr zu begrüßen“, zeigt sich Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung (IV) erfreut. Bei allem Positiven gebe es aber auch einen Wermutstropfen, denn Investitionen in neue Fahrzeuge der saubersten Emissionsklasse bei Verbrennungsmotoren werden nicht gefördert. In der Richtlinie seien nämlich PKW und Lastkraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren als nicht förderbare Investitionen definiert, selbst wenn diese die höchsten Umweltstandards erfüllen. „Bedauerlich ist, dass die Investitionsprämie nicht für die Anschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren der neuesten Generation anwendbar ist. Dies hätte die für Österreich wichtige und durch die COVID-19-Krise massiv unter Druck geratene automotive Wirtschaft unterstützt, an der immerhin weit über 300.000 Arbeitsplätze hängen, und einen signifikanten Rückgang an CO2-Emissionen ermöglicht“, so Knill.

Abgesehen davon sei die Investitionsprämie jedoch eine positive Maßnahme, die Unternehmen dazu animiere, verstärkt zu investieren. Die Prämie betrage 7 Prozent der Anschaffungskosten von Neuinvestitionen, für bestimmte Investitionen in Ökologisierung, Digitalisierung oder das Gesundheitswesen betrage die Prämie 14 Prozent – mit einem Gesamtvolumen von 1 Mrd. Euro. Erste Maßnahmen für Investitionen wie Bestellungen oder Lieferungen können ab 1. August 2020 bis 28. Februar 2021 gesetzt werden, die Antragsfrist beginnt am 1. September 2020. „Positiv ist, dass förderbare Investitionen nicht bis Ende Februar 2021 abgeschlossen sein müssen, sondern darüber hinaus noch ein Jahr – oder für große Investitionen sogar drei Jahre – Zeit bleibt. Das ist jene Flexibilität, wie sie die heimischen Unternehmen gerade jetzt dringend brauchen, um sich den wirtschaftlichen Erfordernissen dieser äußerst herausfordernden Zeit anpassen zu können“, so der IV-Präsident abschließend.