IV-Kärnten-Präsident Timo Springer fordert differenziertere Betrachtung des Corona-Infektionsgeschehens sowie wirtschafts- und gesellschaftsverträgliche Maßnahmen.
„In den letzten Tagen haben sich namhafte deutsche Experten wie der Virologe Christian Drosten von der Berliner Charité oder sein Kollege Hendrik Streeck von der Uni Bonn mit kritischen Statements zur derzeit praktizierten Bekämpfung der Corona-Pandemie zu Wort gemeldet“, richtet IV-Kärnten-Präsident Timo Springer den Fokus auf deren Expertise. Der eine schlage nämlich eine neue Teststrategie und eine Verkürzung der Quarantänezeit auf fünf Tage vor, der andere rege an, die Relation zwischen Ansteckungszahlen und Todesrate stärker zu beachten. (Siehe auch Linksammlung am Ende der Aussendung!)
Springer fordert daher einen pragmatisch – sachlichen Zugang bei den politischen Verantwortungsträgern auf Bundes- und Landesebene ein. Es gelte, die Daten und Fakten auf den Tisch zu legen und, insbesondere in Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen, neu zu bewerten. Denn Fakt sei, dass nur dann, wenn die Wirtschaft funktioniere, auch die Gesundheitsversorgung funktioniere. Die Schäden in Österreichs Wirtschaft seien schon jetzt erheblich. Die drei Elemente Wirtschaft, Gesellschaft und Gesundheit müssten daher wieder in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Ein weiterer Lockdown sei jedenfalls nicht verkraftbar, betont Springer, der an die politischen Verantwortungsträger Regierung appelliert, die Corona-Maßnahmen im Wirtschafts- und Bildungsbereich im Sinne der genannten Experten zu bewerten. Im Besonderen spricht er dabei die Quarantänezeiten und Teststrategien an. Springer sagt: „Es ist jetzt an der Zeit, einen Schritt nach vorne zu machen und die Quarantäne auf ein Mindestmaß zu beschränken.“
Dabei sei aber auch die juristische Dimension zu beachten. Derzeit sei es ja nicht möglich, sich sozusagen „frei zu testen“. Auch zwei oder mehrere negative PCR-Tests können einen Quarantäne-Bescheid nicht aufheben, kritisiert Springer. Natürlich seien in der Verfassung festgelegte Grundrechte in einer Pandemie wie der aktuellen bis zu einem gewissen Grad beschränkbar, aber nur dann, wenn kein gelinderes Mittel zur Verfügung stehe. Glaubt man den Experten, dann treffe dies hier jedoch zu.
Linksammlung zu den Expertenmeinungen: