IV Kärnten: Infrastruktur darf nicht am Einspruchstourismus scheitern

IV-Kärnten-Präsident Timo Springer und IV-Kärnten-Geschäftsführerin Claudia Mischensky begrüßen Reformvorschläge der Landesregierung: Berechtigte Beteiligungsrechte vor Ort schützen, strategische Verfahrensverzögerungen wirksam begrenzen

Die Industriellenvereinigung Kärnten unterstützt den heute im Rahmen der Pressekonferenz „STOPP dem Einspruchstourismus: Reformvorschläge gegen überbordende NGO-Rechte“ präsentierten Vorstoß der Kärntner Landesregierung. Die gemeinsam mit Experten einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei vorgestellten Rechtsgutachten zeigen, dass es Möglichkeiten gibt, Verfahren vor strategischen Verzögerungen durch ortsfremde Akteure zu schützen, ohne die Rechte der unmittelbar betroffenen Bevölkerung einzuschränken. 

„Für den Industrie- und Lebensstandort Kärnten ist eine leistungsfähige Infrastruktur kein Luxus, sondern eine unverzichtbare Grundvoraussetzung. Wir brauchen moderne Stromnetze, zusätzliche Energieerzeugung, leistungsfähige Verkehrsverbindungen, digitale Infrastruktur und ausreichend Flächen für betriebliche Investitionen. Wenn solche Vorhaben durch Akteure ohne unmittelbaren örtlichen oder sachlichen Bezug über Jahre verzögert werden können, gerät die notwendige Balance zwischen Rechtsschutz und Handlungsfähigkeit aus dem Lot“, erklärt Timo Springer, Präsident der Industriellenvereinigung Kärnten

„Langwierige Genehmigungs- und Beschwerdeverfahren verursachen nicht nur erhebliche Mehrkosten. Sie schaffen auch Unsicherheit für Unternehmen, Projektbetreiber und die öffentliche Hand. Investitionsentscheidungen werden aufgeschoben, Finanzierungen werden schwieriger und dringend notwendige Projekte können nicht zeitgerecht umgesetzt werden“, sagt Claudia Mischensky, Geschäftsführerin der IV Kärnten. Gerade angesichts der großen Aufgaben bei Energieversorgung, Klimaschutz, Digitalisierung und Standortentwicklung sei eine Beschleunigung der Verfahren dringend erforderlich. 

„Wer den Ausbau erneuerbarer Energie, leistungsfähige Netze, Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Entwicklung will, muss auch ermöglichen, dass die dafür notwendige Infrastruktur tatsächlich gebaut werden kann“, fordert Springer. Dabei müsse die aktuelle Diskussion in einen größeren Zusammenhang gestellt werden: „Die heutige Qualität und Erreichbarkeit des Standorts Kärnten wäre ohne die großen Infrastrukturprojekte der Vergangenheit nicht vorstellbar. Wo stünde Kärnten heute ohne die A2, ohne den Koralmtunnel und ohne die zahlreichen Investitionsprojekte heimischer und internationaler Unternehmen? Entwicklung war immer mit Veränderungen verbunden. Das ist nichts Neues und verlangt mitunter schwierige Abwägungen. Stillstand ist jedoch keine Alternative, wenn Kärnten auch künftig ein attraktiver Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftsstandort bleiben soll“, erklärt Springer. 

Rechte der unmittelbar Betroffenen bleiben unantastbar
Mischensky stellt gleichzeitig klar, dass die IV Kärnten die Rechte der Menschen vor Ort keinesfalls infrage stellt: „Bürgerinnen und Bürger, die von einem Projekt unmittelbar betroffen sind, ebenso wie Gemeinden, Grundeigentümer und örtliche Bürgerinitiativen, müssen selbstverständlich gehört werden. Ihre Sorgen, Einwände und Verbesserungsvorschläge sind ernst zu nehmen und sorgfältig zu prüfen.“